Teilnahmebedingungen

1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation

(a) Der 10. Vienna Charity Run am 10.9.2023 wird vom Verein „Charity Sports“ veranstaltet. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb 10. Vienna Charity Run teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.

(b) 
Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen des 5. Vienna Charity Run. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.vienna-charityrun.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c)
Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Charity Sports., Lannerstraße 25/7 1190 Wien oder E-Mail: office@charity-sports.at) an den Veranstalter gerichtet werden.

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter office@charity-sports.at gerne zur Verfügung.

 (c)
ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zur Veranstaltung Vienna Charity Run des ist über die Website www.vienna-charityrun.at/anmeldung  möglich.

 (d) PERSÖNLICHE und POSTALISCHE VORANMELDUNG: Ist leider nicht möglich.

(f) NACHNENNUNGEN sind am Sonntag den 10.9.2023 am Veranstaltungstag direkt am Veranstaltungsgelände im entsprechend gekennzeichneten Zelt möglich. Die Höhe der Nachnennungsgebühr entsprechen jener auf der Homepage www.vienna-charityrun.at Blinde und augenkranke Personen sowie Menschen, denen es aus anderen, nachvollziehbaren Gründen nicht möglich war, die Online-Anmeldung im Vorfeld durchzuführen, können die Nachnennung am Veranstaltungstag ohne Aufzahlung direkt vor Ort vornehmen.

(g)
SONSTIGE ANMELDUNGEN per E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(h)
Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE ANMELDUNG erfolgt mittels www.vienna-charityrun.at/anmeldung Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Sonntag, den 10.9.2023 um 08:59:59 Uhr.
Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Bei Kindern unter 18 Jahren haften die Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen.

(i)
Bei Anmeldung via Internet, über www.vienna-charityrun.at/anmeldung, erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Der erhalt der Anmeldebstätigung ist der Beweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurden, wenn der Bezahlstatus auf „bezahlt“ gestellt wurde ist die Zahlung eingegangen.

(j) Zur Startnummernabholung im entsprechend gekennzeichneten Zelt am Veranstaltungsgelände ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa in bar zu bezahlen. Wenn der Betrag nicht im Vorhinein auf das Konto des Veranstalters „Charity Sports“ überwiesen worden ist, erhöht sich die Anmeldegebühr auf 15€. Vorher hieß es noch die Stargebühren sind auf der HP ersichtlich → Flexibler als konkrete Nennung hier

(k) 
Die Startnummern sind nicht übertragbar. Nach persönlicher Absprache mit den Veranstaltern können jedoch bis einschließlich Mittwoch, den 6.9.2023, Namensänderungen vorgenommen werden.

(l)
Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht startet, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(m) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, die kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden.

(n) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalter jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.

3 – Teilnahme, Ausschluss

(a) 
JedeR, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt am Vienna Charity Run teilzunehmen. Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

(b) 
Es ist, abgesehen von den in (c) und (d) geregelten Ausnahmen, grundsätzlich nicht gestattet, am Vienna Charity Run und all seinen Bewerben mit einem Sportgerät jedweder Art sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u.a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen, und Fahrräder. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

(c) Ausgenommen aus dieser Regelung sind Nordic Walking-Stöcke, diese sind ausdrücklich erlaubt.

(d)
Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.vienna-charityrun.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. ihres befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist der Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder ihres Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.

(f) 
Der Vienna Charity Run findet bei jedem Wetter statt. Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

(g) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihnen befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des  Vienna Charity Run zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.

4 – Haftungsausschluss

(a)
Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

(b) Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten.

(c)
Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des Vienna Charity Run ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

(d) Der/Die TeilnehmerInn erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand besitzt. Er/Sie ist damit einverstanden, dass er/sie aus dem Rennen genommen werde, wenn er/sie Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

 

Haftungsausschluss

Der Veranstalter oder dessen Vertreter und Beauftragte haften nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme an den Laufveranstaltungen und den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt auch für die Sponsoren und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Des Weiteren übernimmt der Veranstalter oder dessen Vertreter und Beauftragte keine Haftung für verlorene oder beschädigte Privatgegenstände.